Innensauna: Wann aus dem Einbau ein genehmigungspflichtiges Vorhaben wird
Eine Sauna innerhalb der eigenen Wohnung oder im eigenen Keller ist in der Regel genehmigungsfrei, weil sie weder die äußere Gestalt des Gebäudes noch tragende Bauteile verändert. Genehmigungspflichtig wird sie erst, wenn Wände durchbrochen, Lüftungsöffnungen in die Fassade gesetzt oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden. In der Mietwohnung tritt an die Stelle des Bauamts die Zustimmung des Vermieters, und die ist rechtlich zwingend.

Braucht eine Innensauna eine Baugenehmigung?
Der Einbau einer Saunakabine in einen vorhandenen Raum ist verfahrensfrei, solange keine tragenden Bauteile verändert und keine neuen Öffnungen in die Außenwand gebrochen werden. Die Kabine gilt baurechtlich als Einrichtungsgegenstand, nicht als bauliche Anlage.
Genehmigungspflichtig wird das Vorhaben in drei Fällen. Wird eine Wanddurchführung für die Abluft in die Fassade gesetzt, liegt eine Änderung der äußeren Gestalt vor. Wird ein bisher als Lager genutzter Kellerraum zum Aufenthaltsraum umgewidmet, handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Und wird eine tragende Wand für den Zugang geöffnet, ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
In Mehrfamilienhäusern kommt das Wohnungseigentumsrecht hinzu. Eingriffe in Gemeinschaftseigentum, dazu zählen Außenwände, Steigleitungen und Kellerdecken, brauchen einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Wichtiger als das Baurecht sind bei der Innensauna allerdings die technischen Voraussetzungen des Raums.
Welche Voraussetzungen muss der Raum erfüllen?
Der Aufstellraum braucht eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern, einen ebenen und tragfähigen Boden, eine Zu- und Abluftmöglichkeit sowie einen Starkstromanschluss mit 400 Volt für Öfen ab 4,5 Kilowatt. Die Raumluftfeuchte sollte dauerhaft unter 65 Prozent liegen.
Fünf Punkte entscheiden darüber, ob ein Raum geeignet ist, und sie lassen sich vor jeder Planung einzeln prüfen:
- Raumhöhe: Mindestens 2,10 Meter, weil die Kabine selbst rund 2,00 Meter hoch ist und oben Luft bleiben muss. Unter 2,00 Metern scheidet der Raum aus.
- Bodentragfähigkeit: Eine Zweipersonenkabine mit Ofen wiegt betriebsbereit 250 bis 400 Kilogramm. Auf Kellerestrich unproblematisch, auf einer Holzbalkendecke im Altbau ist eine Prüfung sinnvoll.
- Belüftung: Fenster oder mechanische Abluft mit 60 bis 120 Kubikmetern je Stunde. Ohne Lüftung schlägt sich die Feuchtigkeit an kalten Wänden nieder.
- Stromanschluss: Öfen bis 4,5 Kilowatt laufen an 230 Volt, darüber ist ein Anschluss mit 400 Volt und eigener Absicherung erforderlich.
- Bodenbelag: Fliesen oder versiegelter Estrich. Teppich und unversiegeltes Holz unter der Kabine speichern Feuchtigkeit.
Der Stromanschluss ist dabei die Position, die am häufigsten unterschätzt wird. Ein 8-Kilowatt-Ofen braucht 400 Volt mit 3 mal 16 Ampere und einen eigenen Stromkreis, und die Leitung muss vom Verteiler bis zum Ofen durchgängig ausgelegt sein.
Ist der Raum geeignet, entscheidet die Belüftung über die Haltbarkeit des gesamten Aufbaus.
Warum ist die Belüftung bei einer Innensauna kritisch?
Bei einem Saunaabend gelangen mehrere Liter Wasser als Dampf in den Raum, und dieses Wasser muss abgeführt werden. Ohne ausreichende Lüftung steigt die Raumluftfeuchte, und an kalten Kellerwänden entsteht Kondenswasser mit der Folge von Schimmelbildung.
Der kritische Fall ist der fensterlose Kellerraum. Dort hilft kein Querlüften, und der Feuchteeintrag bleibt vollständig im Raum. Ein Abluftventilator mit Nachlaufsteuerung, der nach dem letzten Saunagang noch eine Stunde weiterläuft, löst das Problem für 150 bis 350 Euro einschließlich Einbau.
Innerhalb der Kabine gelten eigene Regeln für die Luftführung, die unabhängig vom Raum einzuhalten sind. Zuluft in Ofennähe, Abluft diagonal gegenüber, beides in Bodennähe. Wie diese Zirkulation im Einzelnen aufgebaut wird und wie der Schieber in den Betriebsphasen steht, ist im Beitrag zur Belüftung einer Sauna beschrieben.
Der zweite Punkt betrifft die Wand hinter der Kabine. Zwischen Kabinenrückwand und Mauerwerk gehören 5 bis 10 Zentimeter Luft, damit die Wand abtrocknen kann.
In Mietwohnungen kommt eine ganz andere Hürde hinzu.
Ist eine Sauna in der Mietwohnung erlaubt?
Eine Saunakabine in der Mietwohnung ist zulässig, wenn der Vermieter zustimmt. Ohne Zustimmung liegt eine vertragswidrige Nutzung vor, weil der Einbau über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht und Eingriffe in die Elektroinstallation erfordert.
Die Zustimmung ist vor allem wegen des Starkstromanschlusses nötig. Eine neue Leitung vom Verteiler zum Aufstellort verändert die Elektroinstallation der Wohnung dauerhaft und ist damit eine bauliche Veränderung.
Eine Ausnahme bilden kleine Infrarotkabinen mit einer Anschlussleistung unter 3,5 Kilowatt, die an einer vorhandenen Schuko-Steckdose laufen und lediglich aufgestellt werden. Sie gelten in der Regel als Einrichtungsgegenstand, sofern der Stromkreis die Last trägt.
Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben und regeln Sie darin auch den Rückbau bei Auszug. Ohne diese Regelung trägt der Mieter das Risiko, die Leitung auf eigene Kosten zurückbauen zu müssen.
Unabhängig vom Eigentumsverhältnis gelten für den Einbau feste technische Regeln.
Welche Vorschriften gelten für den Elektroanschluss?
Der Anschluss eines Saunaofens erfolgt nach den Errichtungsbestimmungen für Räume mit Sauna, festgelegt in der Normenreihe DIN VDE 0100. Vorgeschrieben sind ein eigener Stromkreis, eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit 30 Milliampere und temperaturbeständige Leitungen im Kabinenbereich.
Die Leitung zum Ofen muss silikonisoliert sein, weil normale Kunststoffisolierungen bei den Temperaturen im Ofenbereich verspröden. Die Steuerung sitzt außerhalb der Kabine oder in einem dafür zugelassenen Bereich innerhalb.
Der Anschluss ist Sache eines eingetragenen Elektrofachbetriebs. Eine Eigenleistung ist an dieser Stelle nicht zulässig, und die Gebäudeversicherung verlangt im Schadensfall den Nachweis der fachgerechten Installation.
Rechnen Sie mit 600 bis 1.500 Euro für Leitung, Absicherung und Anschluss, je nach Entfernung zum Verteiler und Zugänglichkeit der Leitungswege.
Welche Kabinengröße passt in welchen Raum?
Eine Kabine für zwei Personen misst rund 1,80 mal 1,60 Meter, für drei bis vier Personen etwa 2,00 mal 1,80 Meter. Hinzu kommen 5 bis 10 Zentimeter Wandabstand auf den Rückseiten und die Türöffnung nach außen.
Der Raumbedarf liegt damit rund 30 Zentimeter über dem Kabinenmaß in Länge und Breite. Für eine Zweipersonenkabine sind also etwa 2,10 mal 1,90 Meter freie Fläche einzuplanen, plus Schwenkbereich der Tür.
Die Ofenleistung folgt dem Kabinenvolumen mit rund 1 Kilowatt je Kubikmeter. Eine Kabine mit 1,80 mal 1,60 Metern und 2,00 Metern Höhe hat 5,8 Kubikmeter und braucht damit einen Ofen mit 6 bis 7,5 Kilowatt.
Rechenbeispiel
Kellerraum mit 2,30 Metern lichter Höhe, 3,00 mal 2,40 Metern Grundfläche, vorhandener Fliesenboden, kein Fenster. Eine Zweipersonenkabine mit 1,80 mal 1,60 Metern passt mit Wandabstand und Türschwenk hinein. Erforderlich sind ein Ofen mit 7,5 Kilowatt an 400 Volt, ein eigener Stromkreis für rund 900 Euro und ein Abluftventilator mit Nachlaufsteuerung für 280 Euro. Zusammen mit der Kabine für 4.500 Euro liegt das Vorhaben bei rund 5.700 Euro.
Welche Unterschiede es zwischen Bausatz, Elementkabine und Maßanfertigung gibt und woran sich ein vergleichbares Angebot erkennen lässt, steht im Beitrag zu den Saunaherstellern und ihren Leistungen. Für Saunen im Freien gelten dagegen die Regeln aus dem Beitrag zur Baugenehmigung für die Gartensauna.