Absturzsicherung auf dem Dach gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zählen Abstürze aus der Höhe zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen. Bereits ab einer Absturzhöhe von zwei Metern schreibt der Gesetzgeber geeignete Schutzmaßnahmen vor. Fachbetriebe wie Roth Absturzsicherungen aus Niedernhall-Waldzimmern planen, montieren und prüfen solche Systeme für Gewerbe- und Industriegebäude. Dieser Artikel erklärt dir die verschiedenen Absturzsicherungssysteme, die rechtlichen Grundlagen und worauf du bei Auswahl und Wartung achten solltest.
Was ist eine Absturzsicherung? Definition und Abgrenzung
Eine Absturzsicherung ist eine technische oder bauliche Einrichtung, die Personen vor dem Herabfallen aus der Höhe schützt. Sie kommt überall dort zum Einsatz, wo Menschen an Absturzkanten arbeiten – auf Flachdächern, Steildächern, Fassaden, an Lichtbändern, Oberlichtern oder Hochregallagern. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 und die DGUV Regel 112-198 bilden die zentralen Regelwerke für Absturzsicherungen in Deutschland.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kollektiven Schutzmaßnahmen (Geländer, Umwehrungen, Dachrandabsicherungen) und individuellen Schutzmaßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA). Das Arbeitsschutzgesetz schreibt eine klare Rangfolge vor: Kollektiver Schutz hat immer Vorrang vor individuellen Lösungen. Erst wenn bauliche Maßnahmen technisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind, darf auf PSAgA zurückgegriffen werden.
Welche Arten von Absturzsicherungen gibt es?
Die Auswahl des richtigen Systems hängt von der Gebäudeart, der Dachkonstruktion, der Nutzungshäufigkeit und den konkreten Arbeitsaufgaben ab. Hier sind die gängigsten Systeme im Überblick.
Sekuranten und Einzelanschlagpunkte
Sekuranten sind fest installierte Anschlagpunkte auf dem Dach, an denen sich Beschäftigte mit ihrer PSAgA einhaken. Sie eignen sich besonders für Wartungsarbeiten, die nur wenige Male im Jahr stattfinden. Die Montage erfolgt durch Verschraubung, Verklebung oder Verschweißung auf der Dachkonstruktion. Jeder Anschlagpunkt muss nach DIN EN 795 geprüft und für mindestens 12 kN Haltekraft ausgelegt sein. Fachbetriebe wie Roth Absturzsicherungen & Dachabdichtung setzen auf Produkte zertifizierter Hersteller und übernehmen neben der Montage auch die vorgeschriebene jährliche Prüfung.
Seilsicherungssysteme
Horizontale und vertikale Seilsysteme verbinden mehrere Anschlagpunkte miteinander. Ein Läufer gleitet auf dem Seil entlang, sodass der Anwender sich frei bewegen kann, ohne sich ständig umhaken zu müssen. Dieses System eignet sich ideal für Flachdächer, auf denen regelmäßig Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen, Photovoltaikmodulen oder Klimatechnik stattfinden. Seilsysteme aus Edelstahl sind witterungsbeständig und erreichen Lebensdauern von 20 Jahren und mehr.
Sicherheitsgeländer und Dachrandabsicherung
Feststehende Geländer an Dachrändern bieten den höchsten Schutzstandard. Sie schützen alle Personen auf dem Dach permanent, ohne dass zusätzliche Ausrüstung angelegt werden muss. Die Mindesthöhe beträgt nach ASR A2.1 1,00 Meter. Bei erhöhter Absturzgefahr oder öffentlichem Zugang sind 1,10 Meter vorgeschrieben. Geländer kommen vor allem an Flachdachrändern, Technikaufbauten und Dachterrassen zum Einsatz.
Steigleitern und Dachüberstiege
Steigleitern ermöglichen den sicheren Aufstieg auf Dächer und zwischen verschiedenen Dachhöhen. Ab einer Steighöhe von fünf Metern ist ein Steigschutzsystem (Rückenfallschutz oder Schienenführung) nach DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4 erforderlich. Dachüberstiege überbrücken Höhenunterschiede auf dem Dach, etwa an Attika-Kanten, und reduzieren die Unfallgefahr beim Umsteigen erheblich.
Durchsturzsicherungen
Lichtbänder, Lichtkuppeln und andere nicht durchtrittsichere Flächen stellen eine oft unterschätzte Gefahr dar. Durchsturzsicherungen bestehen aus Gittern, Netzen oder speziellen Abdeckungen, die direkt über der Schwachstelle montiert werden. Sie verhindern, dass Personen durch die Dachfläche brechen. Die DGUV Information 201-056 regelt die Anforderungen an Durchsturzsicherungen im Detail.
Gesetzliche Pflichten: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Absturzsicherung liegt beim Gebäudeeigentümer und beim Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz zu erstellen – auch für temporäre Tätigkeiten auf dem Dach. Aus dieser Beurteilung ergeben sich die notwendigen Schutzmaßnahmen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Absturzsicherungen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden müssen. In der Praxis bedeutet das eine jährliche Inspektion aller Anschlagpunkte, Seilsysteme und Geländer. Die Prüfung muss dokumentiert und das Prüfprotokoll aufbewahrt werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.
Darüber hinaus müssen Beschäftigte, die PSAgA verwenden, gemäß DGUV Regel 112-198 regelmäßig geschult werden. Eine Erstunterweisung vor der ersten Benutzung und jährliche Wiederholungsunterweisungen sind Pflicht. Roth Absturzsicherungen & Dachabdichtung bietet diese Schulungen sowohl in der eigenen Akademie als auch direkt beim Kunden vor Ort an – vom PSAgA-Anwenderseminar bis zur Rettung aus Höhen und Tiefen nach DGUV Regel 112-199.
Absturzsicherung planen: So gehst du richtig vor
Die Planung einer Absturzsicherung erfordert Fachwissen und eine systematische Vorgehensweise. Mit diesen Schritten stellst du sicher, dass dein Dach den aktuellen Vorschriften entspricht.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Vor jeder Maßnahme steht die Analyse der konkreten Gefahrensituation. Welche Bereiche des Dachs werden regelmäßig betreten? Wo befinden sich Absturzkanten, Lichtkuppeln und andere Schwachstellen? Wie oft und von wie vielen Personen wird das Dach genutzt? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen Art und Umfang der benötigten Absturzsicherung.
Kollektive vor individueller Sicherung prüfen
Prüfe zuerst, ob ein Geländer oder eine Umwehrung realisierbar ist. Bauliche Einschränkungen, Denkmalschutz oder statische Gegebenheiten können gegen Geländer sprechen. Erst dann kommen Seilsysteme oder Einzelanschlagpunkte in Frage. Diese Abwägung gehört dokumentiert in die Gefährdungsbeurteilung.
Fachbetrieb beauftragen
Die Montage von Absturzsicherungen erfordert zertifizierte Befestigungstechniker, die den Untergrund beurteilen und die Systeme fachgerecht verankern können. Besonders bei Flachdächern ist die Abdichtung der Befestigungspunkte entscheidend – eine undichte Durchdringung verursacht Folgeschäden an der Dachkonstruktion. Qualifizierte Fachbetriebe übernehmen Installation und Abdichtung in einem Arbeitsgang.
Prüf- und Wartungsplan aufstellen
Nach der Montage beginnt die laufende Pflicht: Jährliche Prüfungen durch befähigte Personen, Dokumentation aller Ergebnisse, zeitnahe Beseitigung festgestellter Mängel. Ein fester Wartungsvertrag mit dem installierenden Fachbetrieb stellt sicher, dass keine Fristen verstreichen.
Häufige Fehler bei der Absturzsicherung
Fehlende oder unvollständige Dokumentation
Viele Gebäudeeigentümer haben Absturzsicherungen montiert, besitzen aber keine aktuelle Dokumentation nach DGUV Information 201-056. Ohne nachweisbare Prüfprotokolle und Bestandspläne haftet der Eigentümer im Schadensfall persönlich. Fachbetriebe wie Roth Absturzsicherungen & Dachabdichtung erstellen bei Bedarf nachträgliche Dokumentationen bestehender Systeme und bringen die Prüfnachweise auf den aktuellen Stand.
Selbstmontage ohne Fachkenntnis
Anschlagpunkte, die ohne Kenntnis der Untergrundverhältnisse montiert werden, können im Belastungsfall versagen. Die Befestigung muss auf den jeweiligen Dachaufbau – ob Beton, Trapezblech, Holz oder Sandwichpaneele – abgestimmt werden. Zertifizierte Befestigungstechniker prüfen die Auszugswerte vor Ort und wählen das passende Befestigungsmittel.
PSAgA ohne Schulung verwenden
Ein Auffanggurt allein schützt niemanden. Nur geschulte Anwender wissen, wie sie das System korrekt anlegen, den Falldämpfer richtig einhaken und sich im Notfall selbst oder Kollegen retten. Die jährliche Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 ist gesetzliche Pflicht und rettet im Ernstfall Leben.
Häufig gestellte Fragen zur Absturzsicherung
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Generell gilt in Deutschland eine Absturzsicherungspflicht ab zwei Metern Absturzhöhe. Auf Baustellen fordert die DGUV Vorschrift 38 Schutzmaßnahmen bereits ab dieser Grenze. Bei besonders gefährlichen Untergründen – etwa über Wasser oder spitzen Gegenständen – können Schutzmaßnahmen auch bei geringeren Höhen erforderlich sein. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Wie oft müssen Absturzsicherungen geprüft werden?
Alle Absturzsicherungssysteme müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Das betrifft Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer und Steigleitern gleichermaßen. PSAgA-Ausrüstungen wie Auffanggurte, Verbindungsmittel und Falldämpfer erhalten ebenfalls eine jährliche Sachkundeprüfung. Die Prüfungsergebnisse werden schriftlich dokumentiert und müssen jederzeit einsehbar sein.
Was kostet die Nachrüstung einer Absturzsicherung?
Die Kosten variieren stark je nach Dachgröße, gewähltem System und Untergrundbeschaffenheit. Einzelanschlagpunkte kosten inklusive Montage und Abdichtung zwischen 250 und 600 Euro pro Stück. Ein Seilsicherungssystem für ein Flachdach mit 50 Metern Länge liegt typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Festinstallierte Geländeranlagen sind in der Anschaffung teurer, sparen aber langfristig Kosten für PSAgA-Ausrüstung und Schulungen.
Was ist PSAgA und wer braucht sie?
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Rettungsausrüstungen. PSAgA benötigt jede Person, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeitet und nicht durch kollektive Maßnahmen geschützt ist. Vor der ersten Benutzung ist eine theoretische und praktische Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 verpflichtend.
Fazit: Absturzsicherung schützt Menschenleben und sichert Unternehmen rechtlich ab
Absturzsicherung auf dem Dach ist kein optionales Ausstattungsmerkmal, sondern eine gesetzliche Verpflichtung mit unmittelbarer Wirkung auf die Sicherheit von Beschäftigten und die Haftung des Gebäudeeigentümers. Die Kombination aus professioneller Planung, fachgerechter Montage, regelmäßiger Prüfung und fundierter Schulung bildet ein lückenloses Sicherheitskonzept. Spezialisierte Fachbetriebe wie Roth Absturzsicherungen & Dachabdichtung bieten genau dieses Gesamtpaket – von der Gefährdungsbeurteilung über die Installation bis zur jährlichen Prüfung und Anwenderschulung. Wer sein Dach noch nicht auf den aktuellen Stand gebracht hat, sollte zeitnah eine Bestandsaufnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen.






