PSAgA Unterweisung: Was sie enthalten muss und wie oft sie fällig wird

PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, und wer sie einsetzt, muss vorher unterwiesen werden. Die Pflicht ergibt sich aus Paragraf 12 Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, die Wiederholung aus der DGUV Regel 112-198 mit mindestens einer Unterweisung im Jahr. Für Ausrüstung mit Rettungsfunktion kommt eine praktische Übung hinzu, weil eine gestürzte Person nach 10 bis 20 Minuten im Gurt in Lebensgefahr gerät.

Sicherungsausrüstung mit Auffanggurt und Karabiner

Was ist eine PSAgA-Unterweisung?

Eine PSAgA-Unterweisung ist die Schulung von Beschäftigten im Gebrauch persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst einen theoretischen Teil zu Gefährdungen, Normen und Auswahl der Ausrüstung sowie einen praktischen Teil mit Anlegen, Anschlagen und Rettung.

Rechtsgrundlage ist Paragraf 12 Arbeitsschutzgesetz, wonach Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen sind. Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das für Arbeitsmittel, zu denen die Schutzausrüstung zählt.

Die Unterweisung ist keine Formsache, die sich durch eine Unterschrift erledigen lässt. Sie muss arbeitsplatzbezogen sein, also die konkrete Ausrüstung und die tatsächlichen Anschlagpunkte des Betriebs behandeln.

Wer sie durchführen darf und wie oft sie zu wiederholen ist, regelt die einschlägige DGUV-Regel.

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Die Unterweisung erfolgt vor der erstmaligen Nutzung und danach mindestens einmal jährlich. Erforderlich wird sie außerdem bei neuer Ausrüstung, geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen und bei erkennbaren Mängeln in der Anwendung.

Vier Anlässe lösen eine Unterweisung aus, und sie sind unabhängig voneinander zu beachten:

  • Vor der ersten Nutzung: Vollständige Erstunterweisung mit Theorie und Praxis, dokumentiert mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
  • Jährliche Wiederholung: Auffrischung mit praktischem Teil. Bei Ausrüstung mit Rettungsfunktion ist die Rettungsübung Bestandteil.
  • Bei Änderungen: Neue Ausrüstung, neue Anschlagpunkte, neue Arbeitsverfahren oder neue Einsatzorte.
  • Nach besonderen Ereignissen: Nach einem Sturz, einem Beinaheunfall oder festgestellten Anwendungsfehlern.

Die Dokumentation gehört zur Unterweisung. Ohne Nachweis gilt sie im Streitfall als nicht erfolgt, und die Verantwortung verbleibt vollständig beim Unternehmer.

Der Inhalt selbst folgt einem festen Rahmen.

Welche Inhalte muss die Unterweisung abdecken?

Die Unterweisung umfasst Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Kontrolle der Ausrüstung, das richtige Anlegen des Auffanggurts, die Auswahl geeigneter Anschlagpunkte, die Berechnung des Sturzraums, das Verhalten im Sturzfall und die Rettung.

Der Sturzraum ist der Teil, der in der Praxis am häufigsten falsch eingeschätzt wird. Unterhalb der Absturzkante müssen bei einem Auffangsystem mit Falldämpfer 6 bis 7 Meter freier Raum vorhanden sein, zusammengesetzt aus der Länge des Verbindungsmittels, der Dehnung des Falldämpfers, der Körpergröße und einem Sicherheitsabstand.

Ist dieser Raum nicht vorhanden, scheidet das Auffangsystem aus. An seine Stelle tritt ein Rückhaltesystem mit so kurzem Seil, dass die Absturzkante nicht erreicht werden kann.

Der praktische Teil umfasst das Anlegen des Gurts mit Kontrolle durch eine zweite Person, das Einhängen an unterschiedlichen Anschlagpunkten und mindestens einmal jährlich eine Rettungsübung mit dem im Betrieb vorhandenen Rettungsgerät.

Die Ausrüstung selbst unterliegt eigenen Prüfpflichten.

Wer darf die Ausrüstung prüfen?

Die jährliche Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz führt eine sachkundige Person durch, die vom Hersteller oder einer anerkannten Stelle geschult wurde. Die Prüfung umfasst Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und Dokumentation im Prüfbuch jedes einzelnen Ausrüstungsteils.

Neben der jährlichen Prüfung steht die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender selbst. Geprüft werden Gurtband auf Scheuerstellen und Schnitte, Nähte auf gelöste Fäden, Karabiner auf Verformung und Funktion der Verriegelung sowie das Verbindungsmittel auf Beschädigungen.

Jedes Ausrüstungsteil hat eine begrenzte Lebensdauer. Textile Bestandteile wie Gurte und Seile sind nach Herstellerangabe meist 6 bis 10 Jahre ab Herstellungsdatum ablegereif, metallische Teile werden nach Zustand beurteilt.

Nach einem Sturz ist die gesamte beteiligte Ausrüstung auszusondern. Falldämpfer sind einmalig wirksam, und Gurtbänder erleiden Dehnungen, die von außen nicht sichtbar sind.

Rechenbeispiel

Betrieb mit vier Mitarbeitern, die regelmäßig auf Dächern arbeiten. Eine PSAgA-Unterweisung mit praktischem Teil und Rettungsübung kostet je Teilnehmer 150 bis 350 Euro, für vier Personen also 600 bis 1.400 Euro im Jahr. Die jährliche Prüfung der Ausrüstung schlägt mit 25 bis 60 Euro je Satz zu Buche, bei vier Sätzen also 100 bis 240 Euro. Der gesamte jährliche Aufwand liegt damit bei rund 700 bis 1.640 Euro.

Diesen Kosten steht ein Haftungsrisiko gegenüber, das deutlich darüber liegt.

Welche Folgen hat eine fehlende Unterweisung?

Bei einem Unfall ohne nachweisbare Unterweisung haftet der Unternehmer persönlich. Die Berufsgenossenschaft kann Regress nehmen, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung, und der Versicherungsschutz für den Betrieb kann eingeschränkt werden.

Die Beweislast liegt beim Unternehmer. Er muss nachweisen, dass unterwiesen wurde, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis. Eine Liste mit Unterschriften ohne inhaltliche Angaben genügt dafür in der Regel nicht.

Auch ohne Unfall drohen Konsequenzen. Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde kann eine fehlende Unterweisung zur Einstellung der Arbeiten und zu einem Bußgeld führen.

Für Eigentümer, die Handwerker beauftragen, ist das mittelbar relevant. Wer einen Betrieb beauftragt, der ohne Sicherung auf dem Dach arbeitet, kann bei einem Unfall in die Mithaftung geraten, wenn er die Gefahr erkannt und nicht eingeschritten ist.

Welche technischen Sicherungen auf einem Dach überhaupt vorhanden sein müssen und in welcher Rangfolge sie einzusetzen sind, steht im Beitrag zur Absturzsicherung auf dem Dach.